Nach (BGB) dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet grundsätzlich
jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch seinen Betrieb und seine betriebliche Tätigkeit - also auch durch seine Mitarbeiter - verursacht werden. Fehler bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand absehen kann. Eine Begrenzung der Haftung nach oben hin gibt es nicht!
Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche schützt Sie:
Ihre Betriebshaftpflicht.
Der Versicherer nimmt Ihnen die Auseinandersetzung mit
dem Geschädigten ab und klärt Ansprüche. Dabei übernimmt er
auch die Funktion einer „passiven“ Rechtsschutzversicherung.
Er wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab, gleicht
berechtigte Forderungen aus. Bei Unstimmigkeiten mit dem
Anspruchsteller vertritt er Ihre Rechte auch vor Gericht.
Der Leistungsumfang wird auf die besonderen Anforderungen
Ihres Betriebes angepasst , ob Sie nur im Bereich Handwerk, Produktion,
Handel, Dienstleistungen oder als Freiberufler tätig sind.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
Vermögenschadenhaftpflicht
Vertrauensschadenversicherung
Planungshaftpflicht
D+O-Versicherung (Vermögenschaden Rechtsorgane)
Cyberversicherung für Fremd- und Eigenschäden
Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Ihre
Waren und Vorräte können durch verschiedene Gefahren
zerstört oder beschädigt werden.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang.
Prüfen Sie Ihre Versicherungssumme.
(Sie sollte immer dem Neuwert entsprechen).
Prüfen Sie Ihr Risiko und Ihre Absicherungsform der Betriebsunterbrechung, wenn nach einem versicherten Schaden Ihr Betrieb still steht
Feuer mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Einbruchdiebstahl und Raub mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Leitungswasser mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Sturm / Hagel mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Erweiterte Elementarschäden mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Extended Coverage (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Ausperrung) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
unbenannte Gefahren mit/ohne Betriebsunterbrechung
Betriebsunterbrechungsschäden als eigenständiger Vertrag
Glas (auch Schaufenster)
Praxisausfall/Betriebsausfall (Betriebsunterbrechung durch Krankheit des Inhabers oder einer Schlüsselperson)
Elektronikversicherung mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
IT-Versicherung (u.a. Software) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Transportversicherung für eigene oder fremde Waren
Autoinhaltsvericherung
Baustellenversicherung
Maschinenversicherung (stationär oder mobil) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich, wenn Schadenersatzansprüche auf das versicherte Unternehmen und seine Verantwortlichen zukommen.
Wie beruhigend, hier gut abgesichert zu sein..
Doch was geschieht mit den Risiken, wenn Ermittlungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Strafprozeß eingeleitet werden?
Oder wenn es darauf ankommt, im Dickicht der Umweltschutzgesetze Ihre Rechtsposition zu verteidigen?
Schließen Sie deshalb den erweiterten Strafrechtschutz in Ihre gewerbliche Rechtschutzversicherung ein.Kombinieren Sie die benötigten und gewünschten Rechtsbereiche:
Allgemeiner Firmenrechtschutz.
Rechtschutz als Arbeitgeber
Verkehrsrechtschutz Rechtschutz für gewerbliches
Eigentum oder Pachtverhältniss
Zusatzbausteine für Hilfsgeschäfte und gewerbliche Versicherungsverträge.
Erweiterter Strafrechtschut
Ihr privater Rechtschutz für Sie und Familie kann in allen gewünschten Bereichen ebenfalls eingeschlossen werden
Auch wenn bei Selbständigen das echte Vertragsrecht seit den 70er Jahren als nicht versicherbar gilt:
Bei wenigen Anbietern ist das allgemeine Vertragsrecht ab Gerichtsverfahren als Zusatzvertrag möglich.
Bei Heilberufen (Ärzten, Apotheken, Heilnebenberufen) ist Vertragsrecht üblicherweise enthalten.
Der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind.
Wer als Einzelunternehmer erkrankt, verdient kein Geld mehr.
Wer als Leiter einer Firma erkrankt,
benötigt Geldmittel für eine Vertretung.
Auch wenn wichtige Führungskräfte erkranken,
können Geldmittel nötig werden.
Sichern Sie Ihre Existenz und die Ihres Unternehmens.
Arbeitsunfähigkeitversicherung
Krankentagegeldversicherung
Absicherung der Lohnfortzahlung
Verdienstausfallversicherung
Keymanpolice (Absicherung von Führungskräften und Geschäftsführern bei schweren Erkrankungen)
Pflicht, Förderung und Mitarbeiterbindung sinnvoll verbinden.
Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für eine rechtssichere und attraktive betriebliche Altersversorgung. Gleichzeitig bietet die bAV Ihnen die Möglichkeit, Mitarbeiterbindung, soziale Leistungen und steuerliche Förderung sinnvoll miteinander zu verbinden.
Wichtig ist: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu leisten (wenn mindestens 15% Ersparnis angefallen sind).
Das gilt für neue wie für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
Wer die betriebliche Altersversorgung einfach „laufen lässt“, riskiert unnötige Haftungs- und Nachschusspflichten. Aus der Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht können Verpflichtungen entstehen – etwa bei Garantien, Rentenanpassungen, fehlerhaften Versorgungsordnungen oder unklaren Zusagen.
Richtig gestaltet wird die bAV dagegen zu einem wertvollen Instrument für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie z.B. die Förderung für Beschäftigte mit geringerem Einkommen (Stand 2026 2.575€ brutto im Monat). Nach § 100 EStG werden 30 % Ihres Arbeitgeberbeitrags zwischen 240 € und 960 € jährlich gefördert (Erhöhung ab 2027 auf max. 1200€ Beitrag, max. 360€ Förderung)
Unser Ziel:
- Sie erfüllen Ihre Arbeitgeberpflichten rechtssicher.
- Sie nutzen staatliche Fördermöglichkeiten.
- Sie schaffen attraktive soziale Leistungen für Ihre
Beschäftigten.
- Sie stärken Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität.
- Sie können bAV-Bausteine gezielt statt oder ergänzend zu
Gehaltserhöhungen einsetzen.
Unfälle passieren nicht nur im Betrieb. Sie passieren auf dem Weg zur Arbeit, zu Hause, beim Sport, im Urlaub oder in der Freizeit.
Die Berufsgenossenschaft leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Eine Gruppenunfallversicherung kann diesen Schutz sinnvoll erweitern – je nach Wunsch nur für den Betrieb, für Betrieb und Wege oder rund um die Uhr, 24/7.
Geldleistung nach einem schweren Unfall sind eine hilfreiche Unterstützung. Aber auch Hilfe bei der Wiederherstellung ist möglich: durch Assistance, Reha-Management, Organisation von Hilfen, Begleitung bei der Rückkehr in den Alltag und – wenn möglich – in den Beruf.
Für Arbeitgeber ist die Gruppenunfallversicherung eine klare, faire und gut kalkulierbare soziale Leistung.
Sie zeigt Verantwortung, stärkt die Bindung der Mitarbeitenden und ergänzt den gesetzlichen Schutz dort, wo er endet.
Die Unterstützung beim Gesundbleiben und Gesundwerden ist oft die spürbarste soziale Leistung eines Arbeitgebers.
Anders als Altersversorgung oder Unfallversicherung wird sie nicht erst in ferner Zukunft oder im Ernstfall wahrgenommen, sondern unterstützt direkt im konkreten Alltag.
Gerade in Zeiten, in denen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt oder gekürzt werden, entsteht durch eine betriebliche Krankenversicherung ein direkter Mehrwert: Mitarbeitende erhalten zusätzliche Gesundheitsleistungen und werden im eigenen Budget spürbar entlastet.
Möglich sind zum Beispiel Gesundheitsbudgets, Leistungen für Zahnbehandlung, Vorsorge, Sehhilfen, Krankenhaus, Auslandsreisen oder ergänzendes Krankentagegeld. Je nach Ausgestaltung kann eine bKV nicht nur gesetzlich, sondern auch privat krankenversicherten Mitarbeitenden nützen.
Die bKV ersetzt kein betriebliches Gesundheitsmanagement, kann es aber sinnvoll ergänzen. Sie hilft dort, wo Mitarbeitende konkret Bedarf haben: schneller Zugang zu Leistungen, bessere Versorgung, weniger finanzielle Belastung und im besten Fall weniger Ausfallzeiten.
Für Arbeitgeber ist die bKV ein moderner Benefit mit hoher Wirkung. Sie ist klar kalkulierbar, flexibel gestaltbar und kann im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein.
Eine betriebliche Krankenversicherung ist auf den ersten Blick eine weitere soziale Leistung des Arbeitgebers. Aber sie sich auch wirtschaftlich oft gut amortisieren – etwa wenn Vorsorge, frühere Behandlung oder bessere Unterstützung dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeitstage zu vermeiden oder zu reduzieren. Dann kann der Nutzen die eingesetzten Beiträge sogar übersteigen.
Gesunde Mitarbeitende stärken jedes Unternehmen – Sie zeigen Wertschätzung und dass Sie auf der Seite Ihrer Mitarbeitenden stehen.
Cyberrisiken gehören heute leider zum Alltag. Ob Diebstahl, Sabotage, Angriff von außen: über 80% aller Unternehmen waren bereits betroffen.
Damit ist Cyber kein IT-Thema mehr, sondern ein echtes Unternehmensrisiko.
Ministerien, Versicherungsunternehmen, Kliniken sind trotz bester Schutzmaßnahmen betroffen, kein Unternehmen ob groß ob klein ist sicher.
Im Fall eines Cyberschadens brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Die richtige Cyberversicherung ersetzt nicht nur den wirtschaftlichen Schaden, sondern organisiert im Ernstfall die passenden Experten.
Decken Sie Ihr Haftungsrisiko gegenüber betroffenen Dritten, Kunden wie Geschäftspartnern.
Sichern Sie sich ab gegen Ihren eigenen Schaden, von Kosten für die Wiederherstellung von IT und Daten, Kosten für Forensik, Betriebsunterbrechung und Umsatzausfall.
Profitieren Sie zusätzlich von möglichen Vorsorgemodulen, ob Verbesserung der IT-Struktur oder Schulungen zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter.